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Entscheidung der 5. Zivilkammer LG Osnabrück vom 22.02.2005
(5 O 3326/04)
Zur Frage von Schadensersatzansprüchen bei sog. "schwarzem Eis”
(Fahrbahnausbesserungen mittels Bitumen) Der in Bochum wohnende
Kläger befuhr am 01. September 2003 in Badbergen mit dem Motorrad,
Marke Honda, die B 68 in Höhe des Kilometers 22,2. In Fahrtrichtung
des Klägers war zuvor, vor der Unfallstelle, durch entsprechende
Verkehrszeichen mehrfach auf Fahrbahnschäden hingewiesen worden.
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Spurrillen als Grund für Schadensersatz OLG Hamm -
AZ.:
9 U 38/03
Nürnberg (rpo). Der teilweise marode Zustand des deutschen Straßennetzes
wird für die öffentlichen Haushalte zunehmend zum Bumerang. Ein
Motorradfahrer erhielt Schadensersatz, weil er in einer Spurrille
verunglückte. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach dem Fahrer
10.700 Euro Schadensersatz nach einem Unfall zu, nachdem der Mann
auf einer Spurrille ins Schleudern geraten und schwer gestürzt war
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