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Online-Petition gegen die geplante Verschärfung des Vereinsrechts

Einführung der „Sippenhaft“ für Motorradclubs mit Rücken-abzeichen?

(BU/rhf)  Die  Bundesregierung  hat  Ende  September  ein  Gesetz  zur  Änderung  des Vereinsrechts  in  den  Deutschen  Bundestag  eingebracht,  das  dort  bereits  wenige  Tage später in erster Lesung behandelt wurde. Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, das Verbot der Nutzung von Vereinsabzeichen eines verbotenen Vereins deutlich auszuweiten. In  der  Zukunft  soll  das  Rückenabzeichen  der  verbotenen  Ortsgruppe  (Chapters)  eines Motorradclubs (MC) auch von anderen Chaptern nicht mehr getragen werden dürfen, selbst wenn sie sich durch andere Ortsbezeichnungen deutlich unterscheiden. Anders ausgedrückt: wird ein Chapter eines MCs wegen Gesetzesverstößen verboten, müssen auch alle anderen Chapter  ihr  Rückenabzeichen  ablegen,  selbst  wenn  sich  diese  nichts  haben  zuschulden kommen lassen.

„Wir als Biker Union e.V. (BU) hatten schon nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der amtierenden Regierung im Jahr 2013 sehr deutlich gewarnt: Hey Leute, da steht drin, daß  das  immer  wieder  beschworene  „Rockerproblem“  endgültig gelöst werden  soll“,  sagte Rolf  „Hilton“  Frieling,  Vorsitzender  der  BU.  „Das  hat  damals  niemanden  interessiert. Trotzdem haben wir die Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD, also Frau  Merkel  und  die  beiden  Herren  Gabriel  und  Seehofer  angeschrieben  und  um Klarstellung  gebeten.  Die  Antworten  waren  nur  sehr  allgemein  gehalten  und  abwiegelnd. Ohne  konkrete  Details  stellten  die  wenigen  Zeilen  im  Koalitionsvertrag  aber  nur  eine unverbindliche Absichtserklärung dar, gegen die  wir nicht mit Aussicht auf Erfolg angehen konnten.“

„Jetzt,  kurz  vor  Beginn  des  nächsten  Bundestagswahlkampfs,  hat  die  Regierung  ernst gemacht,  klammheimlich  und  mit  wenig  eigenem  Aufwand  einen  Rundumschlag  gegen Rocker  gestartet“,  sagte  Tedy  Bach,  Szenebeauftragter  der  BU.  „Die  Begründung  des Gesetzentwurfs  enthält  wortgleich  die  Formulierungen  aus  dem  Koalitionsvertrag.  Ein weiteres Mal werden Rocker per Gesetz diskriminiert.“

„Dieses Mal wird dazu sogar unser Grundgesetz ausgehebelt sowie grundlegende Prinzipien unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung über den Haufen geworfen“, so Frieling weiter. „Die geplante Neuregelung erinnert mich an die Einführung der „Sippenhaft“, die wir aus dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte kennen. Wenn das durchkommt - was aus heutiger Sicht sehr wahrscheinlich ist - können nur persönlich Betroffene dagegen klagen. Spätestens vom Europäischen Gerichtshof wird das Gesetz zwar aufgehoben werden, eine weitere  Klatsche  aus  Straßburg  für  die  derzeitige  Regierung.  Wann  das  geschehen  wird, steht aber in den Sternen.“

„Bis zum 01.12.2016 läuft auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags  noch  eine  Online-Petition  gegen  dieses  Gesetzesvorhaben,“  so  Bach.  „Im Gegensatz  zu  Eingaben  auf  freien  Petitionsportalen  wird  hier  der  richtige  Adressat angesprochen,  auch  wenn  die  Meinung  in  den  Koalitionsfraktionen festzustehen  scheint. Diese Petition kann nur ein - wenn auch wichtiger Anfang - sein. Dank unserer politischen Erfahrung und unseren politischen Kontakten steigt mit jeder Unterschrift die Chance, die Gesetzesänderung doch noch verhindern zu können.“

Die Petition mit der Nummer 68135 ist unter der Internet-Adresse
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_10/_22/Petition_68135.nc.html
zu finden.

Ansprechpartner für Ihre Fragen sind unser Szenebeauftragter

Tedy Bach
Straße des Friedens 55
16835 Lindow
0172 / 6 77 21 15
tedyb@t-online.de

oder unser Pressesprecher

Wolfgang „Wolf“ Klepsch
Ronhofer Weg 46
D - 90765 Fürth
Tel.: 0911 / 3 18 71 14
Mobil: 0178 / 4 48 74 56
pressedienst@bikerunion.de

NewsDatum: 
24.11.2016

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