Bemerkung #42 zur Sperrung #45
ID | 42 |
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Sperre | 45 |
Datum | 2017-10-03 15:08:28 |
Bemerkung | Überprüft am 24.09.2017. Eine jahreszeitliche Begrenzung gibt es nicht! Die Sperrung gilt ganzjährig für Sa. So. und Feiertage. Kurioses Zusatzschild. Privatstraße des Landkreises!? Sie ist auf 50 km/h beschränkt. |
Erstellt von | Balu1 |