Bemerkung #42 zur Sperrung #45
| ID | 42 |
|---|---|
| Sperre | 45 |
| Datum | 2017-10-03 15:08:28 |
| Bemerkung | Überprüft am 24.09.2017. Eine jahreszeitliche Begrenzung gibt es nicht! Die Sperrung gilt ganzjährig für Sa. So. und Feiertage. Kurioses Zusatzschild. Privatstraße des Landkreises!? Sie ist auf 50 km/h beschränkt. |
| Erstellt von | Balu1 |