Uns werden viele Fragen immer wieder gestellt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen findet ihr hier.

Wie ist die BU organisiert?

Die BU wird von einem ehrenamtlichen Vorstand bestehend aus mindestens fünf Personen geführt, der für jeweils zwei Jahre von der BU-Mitgliederversammlung gewählt wird. Darüber hinaus gibt es ehren-amtliche BU-Vorstandsmitarbeiter und Unterstützer des BU-Vorstands. Das administrative Tagesgeschäft erledigt die Hauptverwaltung der BU, die ebenfalls ehrenamtlich tätig ist. Wir sind daher in der BU-Hauptverwaltung nur unregelmäßig und nicht besonders häufig telefonisch erreichbar. Die Aufgabengebiete und die Kontaktdaten aller Funktionsträger der BU findest du in unserer Mitgliederzeitschrift BU ak-tiv.

Wie werde ich Mitglied in der BU?

Den Mitgliedsantrag (gut lesbar) ausfüllen und an die BU-Hauptverwaltung schicken. Den Mitgliedsantrag findest du:

  • in Papierform als Bestandteil des allgemeinen Info-Flyers der BU,
  • in jeder Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift BU aktiv,
  • zum Download auf der BU-Homepage,
  • elektronisch hier auf unserer BU-Homepage, der nach dem Versand automatisch an die BU-Hauptverwaltung weitergeleitet wird.

Schriftliche BU-Mitgliedsanträge brauchen wir im Original in der BU-Hauptverwaltung. Ein Versand per E-Mail ist nicht ausreichend.

Wie alt muß ich sein, um Mitglied in der BU werden zu können?

Es gibt kein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der BU. Bei Minderjährigen ist auf dem Mitgliedsantrag jedoch die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Kann ich auch als Roller-, Trike- oder Gespannfahrer BU-Mitglied werden?

Selbstverständlich können auch Roller-, Trike- und Gespannfahrende Mitglied in der BU werden. Die meisten Themen, an denen wir arbeiten, sind nicht vom Fahrzeugtyp abhängig.

Kann ich auch ohne ein motorisiertes Zweirad BU-Mitglied werden?

Selbstverständlich können auch Leute, die kein motorisiertes Zweirad fahren, Mitglied in der BU werden. Wir freuen uns über jede(n), die / der unsere politische Arbeit durch ihren / seinen BU-Mitgliedsbeitrag unterstützt.

Kann meine Firma oder eine andere juristische Person BU-Mitglied werden?

Ja. Es gibt zwar keine Firmenmitgliedschaften o.ä. in der BU. Aber als Einzelmitglied kann auch eine juristi-sche Person Mitglied in der BU werden. Wir brauchen dann zusätzlich den Namen des Ansprechpartners (w/m).

Kann auch ein Club BU-Mitglied werden?

Ja, dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Club es sich handelt (MC, MF, MFG, IG, e.V. usw.). Stammtische, gleich welcher Art, können per Definition nicht als Club in die BU aufgenommen werden.

Für den Mitgliedsbeitrag einer Clubmitgliedschaft in der BU gibt es eine Zehnerstaffel. Jeder Club muß sich entscheiden, mit wie vielen Membern er im Rahmen dieser Staffel Mitglied in der BU werden will. Wie viele Member der Club tatsächlich hat, ist für die Clubmitgliedschaft nicht von Belang. Die Mindest-zahl ist 10 Member, die nächsten Stufen sind 20, 30 usw. Auf der Basis dieser Staffel wird der BU-Mitgliedsbeitrag berechnet. Die Beitragsstaffelung findet ihr hier.

Den Mitgliedsantrag findest du:

  • in Papierform als Bestandteil des allgemeinen Info-Flyers der BU,
  • in jeder Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift BU aktiv,
  • zum Download auf der BU-Homepage,
  • elektronisch auf unserer BU-Homepage, der nach dem Versand automatisch an die BU-Hauptverwaltung weitergeleitet wird.

Wir brauchen für die Bearbeitung des Antrags den Namen des Clubs, den Namen und die vollständige Ad-resse unseres zukünftigen Ansprechpartners (w/m) sowie die Zahl der Mitglieder gemäß der oben be-schriebenen Staffel.

Wichtig: unser(e) Ansprechpartner(in) ist rechtlich gesehen der mit dem Privatvermögen haftende Ver-tragspartner der BU für die Clubmitgliedschaft und trägt deshalb die Verantwortung für die rechtzeitige Bezahlung der Mitgliedsbeiträge an die BU. Selbst bei einer Auflösung des Clubs bleibt bis zum Ende der BU-Mitgliedschaft dieses Rechtsverhältnis bestehen. Sollte sich unser Ansprechpartner auf Seiten des Clubs ändern, brauchen wir möglich umgehend die neuen Daten. Rechtlich gesehen tritt der neue An-sprechpartner in das laufende Vertragsverhältnis ein.

Ab wann beginnt die Mitgliedschaft in der BU?

Nachdem du deinen Mitgliedsantrag gestellt hast, entscheidet die BU-Hauptverwaltung in Vertretung des BU-Vorstands über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft in der BU beginnt mit der Zusendung des Begrü-ßungsschreibens durch die BU-Hauptverwaltung.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in der BU?

Der Beitrag für Einzelmitglieder in der BU beträgt zur Zeit 50,- € pro Kalenderjahr. Es gibt keine reduzier-ten Beiträge für (Ehe-)Partner, Kinder oder andere Personengruppen (z.B. Schüler, Studenten, Arbeits-suchende, Rentner).

Welcher Zeitraum gilt für den Mitgliedsbeitrag bei einem Neueintritt in die BU?

Der Mitgliedsbeitrag in der BU bezieht sich grundsätzlich auf das jeweilige Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Wer zwischen dem 01.01. und dem 30.06. BU-Mitglied wird (d.h. Antragsdatum vor dem 01.07.; wann der Antrag in der BU-Hauptverwaltung eingeht, ist dabei unerheblich), bezahlt den vollen Jahresbeitrag. Wird der Antrag auf Mitgliedschaft in der zweiten Jahreshälfte gestellt (d.h. Antragsdatum nach dem 30.06.), wird der halbe Jahresbeitrag für das laufende Jahr fällig.

Wie funktioniert das mit der Aufnahmegebühr und dem Zweijahresbeitrag?

Beim Eintritt in die BU wird mit dem ersten Jahresbeitrag eine Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 5,- € erhoben. Wird der Erstbeitrag jedoch gleich für die ersten beiden Kalenderjahre gezahlt, sparst du dir wegen des reduzierten Verwaltungsaufwands die Aufnahmegebühr.

Beispiele für den Beitritt bis zum 30.06.:
Erstbeitrag für 2 volle Kalenderjahre:                           100,- €
Erstbeitrag für 1 volles Kalenderjahr:                            50,- € zzgl. 5,- € Aufnahmegebühr

Beitritt nach dem 30.06.:
Erstbeitrag für ½ Kalenderjahr und das Folgejahr:        75,- €
Erstbeitrag für ½ Kalenderjahr                                       25,- € zzgl. 5,- € Aufnahmegebühr

Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Per Überweisung: Bei Überweisern ist die erste Beitragsrechnung Anlage zum Begrüßungsschreiben. Bit-te daher erst überweisen, wenn du die Rechnung bekommen hast. Damit wird sichergestellt, daß du den richtigen Betrag auf das richtige Konto überweist. Wie du überweist, spielt für uns keine Rolle. Wichtig ist, daß der Name des Mitglieds und die Mitgliednummer angegeben sind. Ohne Angabe der Mitgliedsnum-mer besteht die Gefahr, daß deine Überweisung nicht korrekt zugeordnet werden kann und für eine an-dere Person gutgeschrieben wird.

Die BU hat kein Konto bei einem Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal). Viele Zahlungsdienstleister bieten jedoch eine Überweisung auf unser Girokonto an.

Per Lastschrift: Bei Lastschriftzahlern wird der erste Mitgliedsbeitrag nach Versand des Begrüßungs-schreibens vom Konto abgebucht. Wenn du ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut hast, brau-chen wir ein SEPA-Lastschriftmandat von dir, das Bestandteil des BU-Mitgliedsantrags ist. Von ausländi-schen Konten (auch in anderen EU-Ländern) können wir leider keine Beiträge einziehen.

Da die Abbuchungen zur Minimierung des Aufwands in Form von Sammellastschriften erfolgen, gibt es keine feste Zeitspanne zwischen der Zustellung des Begrüßungsschreibens und der Belastung deines Kontos. Im Begrüßungsschreiben steht aber, wann und wieviel abgebucht wird. Die Angabe eines „Wunschtermins“ für die Abbuchung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Soll der Beitrag nicht von deinem eigenen Konto, sondern vom Konto einer anderen Person abgebucht werden, muß das auf dem Antrag deutlich erkennbar vermerkt werden. Zudem muß der Kontoinhaber zusätzlich unterschreiben. Solche Einzüge machen wir wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands al-lerdings nur im begründeten Ausnahmefall.

Wann bekomme ich meinen BU-Mitgliedsausweis? Wozu brauche ich ihn?

Den BU-Mitgliedsausweis bekommst du als Überweiser zugeschickt, sobald dein Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr auf dem Konto der BU eingegangen und intern verbucht ist. Der Versand der Ausweise kann wegen der ehrenamtliche Tätigkeit in der BU-Hauptverwaltung schon einmal längere Zeit dauern, da wir hierfür auf die Unterstützung aktiver BUler angewiesen sind. Das ist aber nicht der Regelfall.

Bei Lastschriftzahlern müssen zunächst die 8 Wochen Widerspruchsfrist abgewartet werden, in der der abgebuchte Beitrag auch ohne Grund zurückgerufen werden kann. Auch hier gilt: Der Versand der BU-Mitgliedsausweise kann auch nach den 8 Wochen wegen der ehrenamtliche Tätigkeit in der BU-Hauptverwaltung noch einmal einige Zeit dauern (s.o.).

Solltest du bis Ende Mai noch keinen Mitgliedsausweis erhalten haben, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas schief gegangen. Entweder hast du das Geld auf ein falsches Konto überwiesen, die Abbuchung hat nicht geklappt oder wir haben keine gültige Postanschrift mehr von dir. Schicke dann am besten eine kurze E-Mail an die Hauptverwaltung (hauptverwaltung@bikerunion.de) und wir können klären, was Sa-che ist.

Den BU-Mitgliedsausweis benötigst du:

  • wenn du den vereinbarten Rabatt beim Händler aus unserer Händlerrabattliste in Anspruch neh-men willst,
  • wenn du an der BU-Mitgliederversammlung teilnehmen und abstimmen möchtest.

Wundere dich bitte nicht, daß du jedes Jahr einen neuen Ausweis erhältst, auch wenn du deinen Beitrag für mehrere Jahre bezahlt hast. Der BU-Mitgliedsausweis hat immer einen Aufdruck, bis wann er gültig ist. Er hat in jedem Jahr zur besseren Erkennbarkeit zudem eine andere Farbe.

Wie funktioniert das mit den Folgebeiträgen?

Der Beitrag für die Folgejahre wird jeweils für das nächste Kalenderjahr in Rechnung gestellt bzw. abge-bucht. Er ist zum 01.01. des neuen Jahres zur Zahlung fällig. Die Beitragsrechnungen für Überweiser wer-den im Regelfall Anfang Januar, spätestens aber im ersten Quartal des neuen Jahres verschickt. Der Ein-zug der Beiträge der Lastschriftzahler erfolgt im Regelfall am ersten Buchungstag unserer Bank im neuen Jahr. Für Lastschriftzahler gibt es keine Rechnung.

Hast du als Überweiser im laufenden Jahr keine Beitragsrechnung von der BU bekommen, bist du wahr-scheinlich umgezogen und hast uns deine aktuelle Adresse nicht mitgeteilt. Eine kurze Nachfrage per E-Mail (hauptverwaltung@bikerunion.de) und wir können gemeinsam klären, was Sache ist.

Was passiert, wenn der Beitragseinzug z.B. wegen fehlender Kontodeckung oder Wechsel der Kontoverbindung geplatzt ist?
Dann bekommst du (im Regelfall ein paar Tage später) eine BU-Beitragsrechnung, auf der auch die ange-fallen Rücklastschriftgebühren, die uns deine und unsere Bank berechnen, aufgeführt sind. Wer also nicht sicherstellen kann, daß zum Zeitpunkt des Beitragseinzugs die nötige Kohle auf dem Konto verfüg-bar ist oder wer häufiger seine Bankverbindung wechselt, sollte Rechnungsempfänger bleiben, um den dadurch entstehenden Mehraufwand zu vermeiden.

Ist die Abbuchung mangels Kontodeckung geplatzt, warte vor einer Überweisung bitte auf die BU-Beitragsrechnung, in der auch die Rücklastschriftgebühren aufgeführt sind. Du vermeidest dadurch wei-tere Kosten und Mehraufwand auf beiden Seiten.

Kommt innerhalb von ca. zwei Wochen keine Rechnung, haben wir wahrscheinlich keine aktuelle Adresse von dir. Eine kurze Nachfrage per E-Mail (hauptverwaltung@bikerunion.de) und wir klären, was Sache ist.

Kann ich als Rechnungsempfänger in der Zukunft meinen BU-Mitgliedsbeitrag abbuchen las-sen?
Das ist kein Problem. Du erteilst uns dazu ein SEPA-Lastschriftmandat:

  • über das elektronische Formular auf der Homepage. Das Formular wird nach dem Versand auto-matisch an die BU-Hauptverwaltung weitergeleitet,
  • über das Formular, daß du zum Download auf der BU-Homepage findest und per Post an die BU-Hauptverwaltung schickst,
  • über die Änderungsmitteilung in der BU aktiv, die du per Post an die BU-Hauptverwaltung schickst.

Kann ich mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?

Das ist ebenfalls kein Problem. Eine kurze, formlose Mitteilung per E-Mail oder Brief an die BU-Hauptver-wal¬tung reicht. Du kannst auch das Kommentarfeld im „elektronischen Formular“ für die Datenänderung auf der BU-Homepage nutzen.

Denke bitte daran, deine Mitgliedsnummer mit anzugeben und den Widerruf rechtzeitig vor der geplan-ten Abbuchung abzuschicken. Mit dem Eingang des Widerrufs bist du Überweiser und bekommst in der Zukunft eine BU-Beitragsrechnung.

Was ist ein Förderbeitrag?

Wenn es dir möglich ist, die Arbeit der BU mit einem zusätzlichen Geldbetrag zu unterstützen, gibt es da-für den Förderbeitrag, der zusammen mit dem BU-Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt bzw. abgebucht wird. Der Förderbeitrag, dessen Höhe frei wählbar ist, kann als Einmalzahlung beim Eintritt in die BU oder auf regelmäßiger Basis einmal im Jahr gezahlt werden. Das legst du in deinem Mitgliedsantrag fest.

Selbstverständlich kannst du uns auch zu einem späteren Zeitpunkt noch mitteilen, daß du einen jährli-chen Förderbeitrag bezahlen willst. Eine kurze, formlose Mitteilung per E-Mail an die BU-Hauptver¬wal-tung reicht. Du kannst dazu auch das Kommentarfeld im „elektronischen Formular“ für die Datenände-rung auf der BU-Homepage nutzen. Denke bitte daran, deine BU-Mitgliedsnummer mit anzugeben.

Kann ich etwas für die Arbeit der BU spenden?

Selbstverständlich kannst du die Arbeit der BU jederzeit auch mit einer einmaligen Spende unterstützen. Dazu kannst du zum Beispiel den zur Überweisung fälligen BU-Mitgliedsbeitrag aufrunden. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Es versteht sich von selbst, daß du an den BU-Infoständen auf Messen oder auf sonstigen Events auch eine Spende in Bar abgeben kannst. Meistens steht da eine Spendendose.

Wenn du uns eine separate Spende überweisen willst, dann nutze bitte ausschließlich das BU-Konto bei der Volksbank in Kraichgau. Die Kontodaten:

Biker Union e.V.
Volksbank Kraichgau e.G.
IBAN: DE67 6729 2200 0097 3110 05
BIC: GENODE61WIE
Verwendungszweck: Spende

Da die BU nicht gemeinnützig ist, können wir leider keine steuermindernde Spendenbescheinigung aus-stellen. Eine Spende kann daher im Regelfall nicht steuerlich abgesetzt werden.


Was ist zu tun, wenn sich meine Adresse, meine Bankverbindung oder sonstige Daten ändern?

Folgende Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung:

  • über das elektronische Formular auf der Homepage. Das Formular wird nach dem Versand auto-matisch an die BU-Hauptverwaltung weitergeleitet,
  • über eine kurze, formlose Mitteilung per E-Mail (hauptverwaltung@bikerunion.de),
  • per Brief oder über die Änderungsmitteilung in der BU aktiv, die du per Post an die BU-Hauptverwaltung schickst,
  • an den BU-Infoständen auf Messen oder sonstigen Events,
  • per Telefon (s.o.).

Denke bitte daran, deine Mitgliedsnummer bei der Änderungsmeldung mit anzugeben. Du erleichterst uns zudem die Arbeit, wenn du deine aktuellen Kontaktdaten (Telefon und E-Mailadresse) mit angibst.

Was muß ich tun, wenn ich ins Ausland umziehe?

Es reicht, wenn du uns eine normale Änderungsmitteilung (s.o.) zuschickst. Deine Beitragsrechnung, dei-nen BU-Mitglieds¬ausweis und die BU aktiv bekommst du auch im Ausland zugeschickt.

Bei der Überweisung deines BU-Mitgliedsbeitrags mußt du daran denken, daß die Banken in einigen Län-dern zusätzliche Gebühren erheben, die zu deinen Lasten gehen. Der Einzug von Mitgliedsbeiträgen von einem ausländischen Konto ist leider nicht möglich.

Habe ich (regelmäßige) Verpflichtungen als BU-Mitglied?

Die einzigen Verpflichtungen, die man als BU-Mitglied eingeht, ist die rechtzeitige Zahlung des BU-Mitgliedsbeitrags. Darüber hinaus müßt ihr dafür sorgen, daß wir bei einem Umzug möglichst umgehend Eure neuen Adreßdaten erfahren. Alles Weitere kann, muß aber nicht

Wie lange läuft meine Mitgliedschaft in der BU?

Die Mitgliedschaft in der BU ist zeitlich unbefristet. Sie läuft so lange, bis sie gekündigt wird.

Wie kann ich die BU-Mitgliedschaft kündigen?

Die BU-Mitgliedschaft kann zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich, d.h. per Brief an die Hauptverwaltung oder per E-Mail (hauptverwaltung@bikerunion.de) erfolgen. Eine telefonische Kündigung ist nicht möglich.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende. Kündigungen, die nach dem 30.09. des laufen-den Jahres bei uns eingehen, werden erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Für den rechtzeitigen Ein-gang der Kündigung bei uns in der BU-Hauptverwaltung seid ihr selber verantwortlich. Sollte Euer Kündigungsschreiben unterwegs verlorengehen (was nicht sehr häufig vorkommt), gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen.

Nach dem Eingang deiner Kündigung erhältst du von uns eine Kündigungsbestätigung. Wegen der ehren-amtlichen Tätigkeit in der BU-Hauptverwaltung kann der Versand der Kündigungsbestätigung einige Mo-nate dauern.

Ist nach einer Kündigung der BU-Mitgliedschaft eine Beitragserstattung möglich?

Nein. Kündigt ein Mitglied seine BU-Mitgliedschaft, ist keine Beitragserstattung möglich. Das gilt auch für Neumitglieder, die ihren Beitrag für zwei Jahre bezahlt haben, dann aber zum Ende des ersten Jahres fristgerecht kündigen. Die Mitgliedschaft läuft in diesem Fall bis zum Ende des zweiten Jahres.

Gibt es ein „Sonderkündigungsrecht“ für die Beendigung der BU-Mitgliedschaft?

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht für die BU-Mitgliedschaft, egal aus welchem Grund. Das gilt auch bei einer von der BU-Mitgliederversammlung beschlossenen Anhebung der BU-Mitgliedsbeiträge.

Was ist zu tun, wenn ein BU-Mitglied stirbt?

Stirbt ein BU-Mitglied, endet die BU-Mitgliedschaft am Tag des Todes. Um die Beendigung der Mitglied-schaft bearbeiten zu können, brauchen wir eine (unbeglaubigte) Kopie der Sterbeurkunde per Post oder per E-Mail. In unserem Kondolenzschreiben bestätigen wir das Ende der BU-Mitgliedschaft. Eine Bei-tragserstattung ist nicht möglich, da sich der BU-Mitgliedsbeitrag auf das jeweilige Kalenderjahr bezieht.

 

Tags